Mit der Einführung digitaler Fahrtenschreiber wurden Vorschriften erlassen, die den Einsatz digitaler Tachometer eindeutig regeln. Diese Vorschriften sind für die Nutzer digitaler Fahrtenschreiber verpflichtend. Bei Nichteinhaltung drohen zum Teil empfindliche Sanktionen, die in einem umfangreichen Bußgeldkatalog festgelegt sind. Eine detaillierte Beschreibung der für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften finden Sie im Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.40 unter der Bezeichnung "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen
Begleitregelungen".
Alle für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber angeordneten Vorschriften basieren auf verschiedenen Verordnungen. Dazu zählen vor allem die Verordnungen
Diese Verordnungen regeln den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften im täglichen Betrieb. Weitere hier nicht genannte Verordnungen beziehen sich vorwiegend auf den grenzüberschreitenden Verkehr, auf zusätzliche Erweiterungen bestehender Verordnungen oder auf die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens.
Ein digitaler Fahrtenschreiber ist nach Vorschrift einzubauen, wenn ein Fahrzeug dem gewerblichen Güter- oder Personentransport dient und ein gesamt zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erreicht. Dies ist die grundlegende Vorgabe für ein digitales Kontrollgerät.
Die nachfolgenden Informationen zum Einsatz digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften geben Unternehmen und Fahrer einen umfassenden Überblick zu diesem Thema. Dies beginnt beim korrekten Einbau des Gerätes und reicht bis zur regelmäßigen Sicherung der aufgezeichneten Daten durch Unternehmen oder Fahrer.
Ein digitaler Fahrtenschreiber macht nach Vorschriften unterschiedlichste Aufzeichnungen und speichert verschiedene Daten.
Ein Teil dieser gespeicherten Informationen führt ein digitaler Fahrtenschreiber nach unterschiedlichen Vorschriften mit den Informationen der Fahrerkarte zusammen. Dadurch entsteht ein eindeutiges und personalisiertes Abbild über die Arbeitszeit und das Fahrverhalten des Fahrers.
Jeder Verstoß beim Einsatz digitaler Fahrtenschreiber gegen Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Behörde belegt diese mit Bußgeld in unterschiedlicher Höhe. Wie hoch die Geldstrafe für einen Verstoß ist, entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog.
Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten durch Unternehmen oder Fahrer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Verstoß gegen die für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen muss, um eine Ordnungswidrigkeit darzustellen.
Ordnungswidrigkeiten des Unternehmens im Sinne des Fahrpersonalgesetzes:
Ordnungswidrigkeiten des Fahrers im Sinne des Fahrpersonalgesetzes:
Bei einer fehlerhaften Fahrerkarte ist der Fahrer dazu verpflichtet, zwei Ausdrucke zu erstellen. Sie erhalten alle persönlichen Daten sowie die Fahrzeiten und Details dazu sowie seine
Unterschrift. Diese Ausdrucke müssen behördlichen Organen unverzüglich ausgehändigt und zur Abgabefrist an das Unternehmen weitergeleitet werden.
Hier finden Sie alle Verstöße gegen die für den Benutzer digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl105s1882.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl105s1882.pdf%27%5D__1510843748184
Benutzer digitaler Fahrtenschreiber sollten die Vorschriften stets genauestens beachten. Dies gilt unter anderem für das Mitführen von Aufzeichnungen und in den letzten 28 Tagen abgelaufenen Fahrerkarten.
Die Mitführpflicht gilt ebenfalls für vom Unternehmen bescheinigte Tage, an denen der Fahrer kein Fahrzeug gelenkt oder Fahrten mit Fahrzeugen durchgeführt hat, die zur Nutzung digitaler Fahrtenschreiber nach den Vorschriften nicht verpflichtet sind.
Ist die Frist zur Mitführung der Aufzeichnungen abgelaufen, sind diese unvermittelt an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Befolgt der Fahrer diese Pflicht nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Um die Nutzer digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften kontrollieren zu können, ist eine zuverlässige Identifizierungsmöglichkeit zwischen den Aufzeichnungen des Geräts und dem Fahrer unverzichtbar. Für diesen Zweck stehen verschiedene Karten zur Auswahl, die zweckgebunden zum Einsatz kommen.
Besondere Bedeutung für das Benutzen digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften haben die Fahrerkarte und die Unternehmenskarte. Die Werkstattkarte dient ausgewählten Werkstätten für Arbeiten am Tachometer, während Kontrollkarten ausschließlich der Kontrolle durch die Behörde dienen.
Die Fahrerkarte enthält alle persönlichen Daten des Fahrers einschließlich der Führerscheindaten. Sie weist eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren auf und wird ausschließlich von einer offiziell dazu beauftragten Stelle ausgestellt. Erst in Kombination mit der Fahrerkarte erfüllt ein digitales Kontrollgerät seinen Zweck. Daher ist die Karte vom Fahrer verpflichtend mitzuführen und zu nutzen.
Es gibt nur drei Ausnahmesituationen, in denen ein Fahrer die Fahrt ohne Einstecken der Fahrerkarte antreten darf. Tritt solch ein Fall ein, darf der Fahrer die Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen.
Benötigt der Fahrer eine neue Fahrerkarte, muss er diese in einem Zeitraum von maximal sieben Tagen beantragen. Die ausstellende Behörde ist dazu verpflichtet, die Ersatzkarte innerhalb von fünf Werktagen auszustellen.
Wie die Fahrerkarte ist die Unternehmenskarte fünf Jahre gültig. Sie dient zur Identifikation des Unternehmens als Inhaber des Fahrzeugs und damit Betreiber des digitalen Fahrtenschreibers. Gleichzeitig benötigt das Unternehmen diese Karte zum Herunterladen der im Kontrollgerät gespeicherten Daten sowie deren Anzeige oder Ausdruck.
Eine Unternehmenskarte kann für ein Fahrzeug mehrfach ausgestellt werden. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn mehrere Unternehmen ein Fahrzeug benutzen oder bei Leihfahrzeugen.
Die Pflichten der Benutzer digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften sind umfangreich. Dies gilt sowohl für das Unternehmen sowie den Fahrer. Bei diesen allgemeinen Pflichten handelt es sich um Aufgaben, deren Versäumnis an sich zwar keine Ordnungswidrigkeit darstellen. Allerdings können sich daraus Ordnungswidrigkeiten entwickeln.
Allgemeine Pflichten des Fahrers
Allgemeine Pflichten des Unternehmens:
Betreiber digitaler Fahrtenschreiber müssen nach Vorschriften eine Aufbewahrungsfrist einhalten. Dies gilt für alle gespeicherten Daten sowie vom Fahrer erstellte Ausdrucke. Alle Unterlagen sind in chronologischer Reihenfolge, in gut lesbarer Form und außerhalb des Fahrzeugs aufzubewahren.
Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht sind die Unterlagen bis spätestens 31. März des Folgejahres zu vernichten. Eine Ausnahme bilden alle Unterlagen, die für die Lohnbuchhaltung oder steuerrechtlich relevant sind. Diese sollten weiterhin aufbewahrt werden.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass ein digitaler Fahrtenschreiber nach den Vorschriften spätestens zwei Jahre nach der letzten Prüfung von einem autorisierten Fachbetrieb erneut geprüft werden muss. Eine detaillierte Prüfung des Kontrollgerätes ist ebenfalls nach jeder Reparatur oder anderen Eingriffen in die Anlage durch eine Werkstatt erfolgen. Dies gilt ebenfalls nach Änderungen am Fahrzeug selbst wie die Veränderung des wirksamen Reifenumfangs oder anderen Maßnahmen wie dem Wechsel des Kennzeichens oder einer Abweichung der UTC-Zeit von mehr als 20 Minuten von der korrekten Zeit.
Beschädigt der Prüfer die Plombierung im Rahmen der Tätigkeit am digitalen Fahrtenschreiber, muss die Plombierung umgehend nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt werden.