Tachograph - Service Partner
10 Jahre VDO - Urkunde
 

Digitaler Tachograph

Digitaler Tachograph im Güter- und Personenverkehr verpflichtend


Ein digitaler Tachograph ist seit 1. Mai 2006 für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht, wenn diese im
Güter- und Personenverkehr zum Einsatz kommen. Dies gilt für Kraftfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen und für Busse ab zehn Sitzplätzen. Übersteigt ein Fahrzeug in Kombination mit
einem Anhänger das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, ist ebenfalls ein digitaler
Tachograph zu installieren.


Digitaler Tachograph soll Kontrollen optimieren

Die analogen Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe waren für die Behörden schwierig zu kontrollieren
und von den Fahrern einfach zu manipulieren. Dies ging nachweislich zu Lasten der Verkehrssicherheit
und jene Unternehmen, die sich an die Vorschriften hielten, nahmen damit deutliche
Wettbewerbsnachteile in Kauf. Die Einführung des digitalen Kontrollgeräts sollte diese Missstände
beseitigen und brachte für alle Beteiligten Vorteile.

  • Verbesserte Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer durch nachvollziehbare Ruhezeiten.
  • Manipulationen sind zwischenzeitlich nicht mehr möglich; da sogar die Beeinflussung mittels
    Magneten nachträglich nachweisbar ist.
  • Fairer Wettbewerb im internationalen Güterverkehr durch Aufzeichnungspflicht
  • Optimiert das Flottenmanagement


Vor allem durch die strikte Einhaltung der Ruhezeiten unter Androhung entsprechender Konsequenzen
wirkt sich ein digitaler Tachograph positiv auf die Arbeitsbedingungen und die persönliche
Sicherheit von Lkw-Fahrern aus. Aber auch auf die allgemeine Verkehrssicherheit wirkt sich ein
digitaler Tachograph vorteilhaft aus. Denn überhöhte Geschwindigkeiten kombiniert mit
übermüdeten Fahrern treten seltener auf, da Lenkzeiten und Ruhezeiten nun wesentlich genauer
eingehalten werden.


Für die behördlichen Kontrollorgane erleichtert ein digitaler Tachograph die Überwachung der
gefahrenen Geschwindigkeit und von Ruhzeiten, da das Auslesen während der Kontrolle möglich ist.

Wie funktioniert ein digitaler Tachograph?

Ein digitaler Tachograph besitzt ein versiegeltes Speichermodul, auf dem das Gerät alle erhobenen
Daten hinterlegt. Obwohl das Speichermodul die Informationen für 365 Tage speichert, hängt es von
der Aktivität des Fahrzeugs ab, wie lange die Informationen tatsächlich zurückverfolgt werden
können. Denn sobald die Speicherkapazität aufgebraucht ist, überschreibt ein digitaler Tachograph
die ältesten Einträge. Um Datenverluste durch Überschreiben zu verhindern, muss das Unternehmen
die Daten laut Gesetz spätestens am 90. Tag nach Aufzeichnung auslesen.

Legte der Fahrer früher einfach das Schaublatt, die sogenannte Tachoscheibe, bei Antritt der Fahrt
in den Fahrtenschreiber ein, benötigt er heute eine sogenannte Fahrerkarte. Diese Karte enthält
alle persönlichen Daten und speichert alle Aktivitäten der letzten 28 Tage. Da die Fahrerkarte
ausschließlich bei Stillstand des Fahrzeugs eingesteckt oder entnommen werden kann, ist eine
Manipulation der Aufzeichnungen unmöglich. Auch dann nicht, wenn sich zwei Fahrer auf dem Fahrzeug
befinden. Denn für diese Situation weist ein digitaler Tachograph zwei Kartenschächte auf. Einen
für die Fahrerkarte und den zweiten Schacht für die Karte des aktuell inaktiven Fahrers.
Fahrerkarten sind spätestens am 28. Tag nach der Aufzeichnung eines Ereignisses durch das
Unternehmen auszulesen.

Zusätzlich zur personalisierten Fahrerkarte akzeptiert ein digitaler Tachograph noch weitere
Kartentypen.

  • Unternehmerkarten
  • Werkstattkarten
  • Kontrollkarten für Polizei und BAG


Über einen integrierten Drucker ist ein Ausdruck aller gespeicherten Daten durch die Polizei oder
den Fahrer auf speziellem und vom Gesetzgeber akzeptiertem Thermopapier möglich. Auf diesem
Ausdruck liefert ein digitaler Tachograph detaillierte Informationen über Fahrer und Fahrzeug sowie
ein genaues Arbeitszeitprofil einschließlich aller Lenkzeiten und Ruhezeiten sowie der
Kilometerstände zum Zeitpunkt des Fahrtantritts oder dem Beginn von Ruhepausen.

Wenn ein digitaler Tachograph defekt ist

Wie alle elektronischen Geräte kann auch ein digitaler Tachograph eine Störung aufweisen. Ist dies
der Fall, muss der Fahrer diese zuerst beheben, bevor er die Weiterfahrt antreten kann. Abhängig
davon, von welchem Hersteller ein digitaler Tachograph stammt, stehen Fahrern und Unternehmen
mehrere Möglichkeiten der Fehlerbehebung zur Auswahl.


Zum Teil sind die verschiedenen Codes, die ein digitaler Tachograph im Rahmen einer Störung auf dem
Display anzeigt, im Benutzerhandbuch angeführt. Alternativ sind spezielle Fehlercode-Listen direkt
vom Hersteller erhältlich. Aber auch im Internet stehen zahlreiche Lösungsansätze zur Verfügung.

Eine sehr gute Lösung ist für die DTCO Fahrtenschreiber von VDO verfügbar. Der Hersteller bietet
eine übersichtlich dargestellte Auflistung aller Fehlercodes einschließlich einer sehr genauen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Fehlerbehebung an. Vor allem die exakte Darstellung der
Informationen erleichtert es Fahrern und Unternehmen, Fehlercodes, die ein digitaler Tachograph
anzeigt, unkompliziert zuzuordnen. Die Details finden Sie unter dem Link
http://www.dtco-user.com/faq/ in der linken Navigationsleiste unter dem Menüpunkt "DTCO message
summeries". Klicken Sie darauf, erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung aller angezeigten
Fehlercodes und ausführliche Anweisungen zur Problemlösung.


Wichtig: Ein defekter digitaler Tachograph führt beim Fortsetzen der Fahrt zu hohen Bußgeldern für Fahrer und Unternehmen!


Für diese Fahrzeuge ist ein digitaler Tachograph nicht verpflichtend

Grundsätzlich ist in alle für den Güter- und Personenverkehr neu zugelassenen Fahrzeuge ein
digitaler Tachograph zu installieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge ab einem höchst zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie alle Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Für bestimmte
Fahrzeuge oder Einsatzbereiche entfällt diese Pflicht.


In diesen Fahrzeugen ist ein digitaler Tachograph ist nicht erforderlich:

  • Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung, deren einfacher Weg unter 50 Kilometern liegt.
  • Alle Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und ähnliche.
  • Alle Fahrzeuge aus der humanitären oder medizinischen Hilfe.
  • Fahrzeuge der Pannenhilfe in einem nachweislichen maximalen Radius von 100 Kilometern ab Standort.
  • Noch nicht offiziell in Betrieb genommene Fahrzeuge, mit denen eine Probefahrt durchgeführt wird.
  • Nicht gewerblich eingesetzte Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.


Digitaler Tachograph erfordert Pflichten von Unternehmen und Fahrern

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Verstöße zu vermeiden, muss das Unternehmen im
Rahmen der Unternehmenshaftung laut den Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und Nr. 561/2006 verschiedene
Pflichten erfüllen. Dies gilt für alle Fahrzeuge; unabhängig davon, ob ein digitaler Tachograph
oder noch ein analoges Gerät installiert ist.

  • Auslesen von Fahrerkarten spätestens am 28. Tag nach der Aufzeichnung eines Ereignisses.
  • Ein digitaler Tachograph-Massenspeicher muss spätestens am 90. Tag nach Ereignis-Aufzeichnung
    ausgelesen werden.
  • Archivierungspflicht mindestens 1 Jahr für alle Daten, die digitaler Tachograph und Fahrerkarte
    liefern.
  • Archivierungspflicht von Tachoscheiben mindestens ein Jahr
  • Archivierungspflicht von Tachoscheiben, die zusätzlich als Arbeitszeitnachweis nach § 21 ArbZG
    dienen, beträgt zwei Jahre.

Obwohl ein digitaler Tachograph installiert ist, verlangt das Gesetz vom Unternehmer noch weitere
Pflichten. Diese sollen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Dazu zählen die
ordnungsgemäße Anweisung des Fahrers und seine regelmäßige Überprüfung während der Fahrt.
Gleichzeitig ist durch das Unternehmen sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten
Beförderungszeitpläne mit den Bestimmungen der Verordnungen übereinstimmen und erfüllbar sind.


Obwohl das Unternehmen für die Verstöße der Fahrer sowohl auf dem Hoheitsgebiet anderer
EU-Staaten und Drittstaaten haftet, hängt dies zum Teil auch davon ab, inwieweit das Unternehmen
seiner Organisationspflicht nachgekommen ist. Um dies zu prüfen, sind die Behörden berechtigt,
alle archivierten Aufzeichnungen sowie die Daten, die ein im Fahrzeug installierter digitaler
Tachograph speichert, zu prüfen.


Der Fahrer ist dazu verpflichtet, die Fahrerkarte, die ein digitaler Tachograph erfordert, immer
mitzuführen. Ist dies bei einer Kontrolle nicht der Fall, erhält der Fahrer ein Bußgeld über 250 Euro. Auch in folgenden Fällen trägt der Fahrer eine alleinige oder geteilte Haftung in Höhe
folgender Bußgelder (Stand 2017). Dabei orientiert sich das Bußgeld an 24-Stunden-Zeiträumen.

  • Digitaler Tachograph funktioniert nicht ordnungsgemäß
    Fahrer - 250 Euro
    Unternehmen - 750 Euro
  • Fahrerkarte kann nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt werden
    75 Euro bei erschwerter Kontrolle
    250 Euro bei nicht durchführbarer Kontrolle
  • Fahrerkarte funktioniert nicht ordnungsgemäß und liefert fehlerhafte Einträge oder Ausdrucke
    75 Euro bei erschwerter Kontrolle
    250 Euro bei nicht durchführbarer Kontrolle
  • Fortsetzen der Fahrt ohne Fahrerkarte länger als 15 Tage
    50 Euro (pro 24 Stunden)


Digitaler Tachograph bringt Vorteile bei der Datenerfassung im Güterverkehr

Ein digitaler Tachograph bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sich auf die Verkehrssicherheit
und die Arbeitsbelastung der Fahrer positiv auswirken. Aber auch das Unternehmen selbst profitiert
von den Vorteilen. Da ein digitaler Tachograph äußerst detaillierte Aufzeichnungen zu den
Ruhezeiten und Lenkzeiten durchführt, ist für das Unternehmen anhand der Daten eine sehr genaue
Analyse der erforderlichen Fahrzeiten auf definierten Strecken möglich. Dies wiederum wirkt sich
positiv auf das Flottenmanagement und eine optimale Disposition der Fahrzeuge aus.


Unterstützung bei der Verarbeitung und Auswertung der Daten, die ein digitaler Tachograph liefert,
bieten verschiedene Softwarelösungen wie beispielsweise die DTCO-Auswertungssoftware, die
verschiedene Unternehmen für digitale Fahrtenschreiber anbieten und zusätzlich zu anderen
Funktionen eine rechtssichere Datenarchivierung gewährleisten.


Digitaler Tachograph - innovative Softwarelösungen zum Auslesen der Daten

Ein digitaler Tachograph weist einen Massenspeicher auf und die Fahrerkarte. In gesetzlich
vorgegebenen Intervallen muss das Unternehmen die darauf gespeicherten Daten auslesen. Für diesen
Zweck stehen verschiedene und zum Teil individuell an die Anforderungen des Unternehmens abgestimmte
Softwarelösungen zur Auswahl.


Spezielle Keylösungen von VDO bieten sich als mobile und kostengünstige Lösungen an und eignen
sich zum Auslesen der Fahrerkarte und des Massenspeichers, die ein digitaler Tachograph enthält.
Genauso effizient erfolgt die rechtssichere Datenarchivierung. Das Auslesen erfolgt entweder
regelmäßig durch den Fahrer oder im Unternehmen. Für die schnelle Übertragung auf den PC sorgen
USB-Schnittstellen. Keylösungen sind ideal für kleine Flotten oder Selbstfahrer und gewährleisten
eine rechtssichere Datenarchivierung.


Zusätzliche Funktionalitäten bieten spezielle Premium Flotten Lösungen, die für das
Flottenmanagement großer Flotten konzipiert sind. Diese innovativen und komfortablen Lösungen
bieten beispielsweise den automatisierten Download aller erforderlichen Daten, die ein digitaler
Tachograph speichert. Die ausgelesenen Daten überträgt die Software über GSM/GPRS-Verbindung
direkt an den PC im Unternehmen. Zeitgleich sind alle Daten in Echtzeit verfügbar.


DTCO SmartLink übermittelt Informationen an Smartphone

Dass ein digitaler Tachograph auch für den Fahrer Vorteile mit sich bringt, beweisen Lösungen wie
der DTCO SmartLink und die VDO Driver App. Das praktische Produkt unterstützt die Fahrer im Güterund
Personenverkehr dabei, grafisch aufbereitete Lenkzeiten und Ruhezeiten einfach zu kontrollieren
oder erlaubte manuelle Nachträge durchzuführen. Für diesen Zweck verbindet sich ein digitaler
Tachograph über den DTCO SmartLink mit dem Smartphone und übermittelt alle erforderlichen
Informationen an die auf dem Telefon installierte App. Da es sich bei den Daten ausschließlich um
Echtzeitdaten handelt, erkennt der Fahrer beispielsweise, wie lange er sein Fahrzeug noch lenken
darf. Dies ist nur ein kleiner Auszug der zahlreichen Funktionalitäten, die dieses Toll bietet.


Obwohl eine gesetzlich verpflichtende Vorgabe, erleichtert ein digitaler Tachograph die Organisation
von Fahrt- und Ruhezeiten, gewährleistet eine rechtssichere Datenarchivierung und optimiert das
Flottenmanagement zugunsten einer idealen Auslastung aller Fahrzeuge.


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