Mobilitätspaket - Neue Fahrtenschreiber Generation Version 2 der 2. Generation

Mobilitätspaket
Fahrtenschreiberpflicht ab 2,5 Tonnen – Nachrüstung & Einbau vom Fachbetrieb
Ab Juli 2026 gilt die neue Fahrtenschreiberpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Unternehmen müssen ihre Fahrzeuge gemäß den aktuellen EU-Vorschriften mit digitalen Tachographen ausstatten.
Wir sind Ihr zertifizierter Ansprechpartner für die Nachrüstung digitaler Fahrtenschreiber. Dazu gehört unter anderem der Einbau moderner Geräte wie dem VDO DTCO 4.1 Gen. 2.
Unsere Leistungen im Überblick:
Setzen Sie auf Erfahrung und Kompetenz – wir sorgen dafür, dass Ihre Fahrzeuge gesetzeskonform ausgestattet sind.
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August 2023
alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t müssen mit dem intelligenten Fahrteschreiber der 2. Generation ausgestattet sein.
Ende 2024
Die alten analogen / digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t ersetzt werden.
( Achtung, bis zum 28.02.2025 haben die EU Mitgliedstaaten eine Schonfrist gegben. Während dieser Zeit sollen keine Sanktionen drohen )
August 2025
Fahrzeuge im Grenzüberschetenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet werden.
Juli 2026
Nfz im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Höchstgewicht von 2,5 bis 3,5T müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgerüstet werden.