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Fahrtenschreiber der 2 Generation
August 2023
alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t müssen mit dem intelligenten Fahrteschreiber der 2. Generation ausgestattet sein.
Ende 2024
Die alten analogen / digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t ersetzt werden.
August 2025
Fahrzeuge im Grenzüberschetenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet werden.
Juli 2026
Nfz im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Höchstgewicht von 2,5 bis 3,5T müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgerüstet werden.
EU-Verordnung 165/2014: Intelligente Tachographen erleichtern Fahrzeugkontrollen
Die EU setzt in den kommenden Jahren auf intelligente Tachographen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. Das geht aus der neuen EU-Verordnung 165/2014 über digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr hervor. Danach sollen digitale Tachographen künftig mit drei neuen Funktionen ausgestattet werden – einer ITS-Schnittstelle (Intelligent Transport Systems), einer DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) und einer GNSS-Integration (Global Navigation Satellite System). Mit diesen drei Funktionserweiterungen verfolgt die EU vor allem zwei Ziele: Ein genau definierter Mindestsatz an Daten aus dem digitalen Tachographen solle bei Straßenkontrollen künftig drahtlos an Kontrollbeamte übermittelt werden, um Fahrzeugprüfungen effektiver und die Verkehrsplanung und den Verkehrsfluss optimal zu gestalten. Für Fahrer, die die Lenk- und Ruhezeitvorgaben beachten, besteht dann sogar die Möglichkeit, jenes ohne zeitaufwendiges Warten während einer Straßenkontrolle zu dokumentieren.
Fahrzeuge mit Behörden vernetzen: ITS-Schnittstellen machen es möglich
Die ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems oder Intelligente Verkehrssysteme) soll die Vernetzung des digitalen Tachographen durch eine Funkverbindung mit externen ITS-Schnittstellen ermöglichen. Genau definierte anonymisierte Daten, wie Restlenkzeiten, können dadurch übermittelt werden. Für die Verkehrsplanung und -steuerung, die Optimierung des Verkehrsflusses sowie die Auslastung der Parkplätze können diese Daten wichtige Anhaltspunkte liefern. „Diese Tachographenfunktion wird es zukünftig geben“, sagt Ruf. VDO hat begonnen, den DTCO SmartLink zu vermarkten. Dieser ist ein kleines Konnektivitätsmodul, das mit dem Digitalen Tachograph (DTCO) verbunden ist und via Bluetooth Daten an ein mobiles Endgerät überträgt. „Diese Technologie kann so angepasst werden, dass sie auch die zukünftigen Anforderungen der EU erfüllt“, erklärt Ruf.
Zielgerichtet: Mobile Datenübertragung ermöglicht Vorauswahl von Fahrzeugen
Effizientere Fahrzeugkontrollen will die EU mit der Integration einer DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) für digitale Tachographen ermöglichen. Genau definierte Datensätze, wie das Fahren ohne Fahrerkarte, rufen Kontrollbeamte dann über die DSRC-Schnittstelle der Tachographen per Funk ab – die Datenübermittlung geschieht während der Fahrt und sekundenschnell. Fahrzeuge mit auffälligen Daten, wie zum Beispiel Verdacht auf Manipulation oder möglichen Missbrauch, können zielgerichtet kontrolliert werden. „Denkbar ist auch, dass unsere digitalen Tachographen über die DSRC-Schnittstelle um weitere Schlüsselfunktionen, wie zum Beispiel die Übermittlung von Daten für Mautkontrollen oder On-Board-Weighing, ergänzt werden“, sagt Ruf. „Auch diese Funktionserweiterungen würden wertvolle Zeit für Fahrer und Kontrollpersonal sparen.“
Position des Fahrzeuges soll nach jeweils drei Stunden Lenkzeit erfasst werden
Bislang müssen digitale Tachographen nur bei Fahrtantritt und -ende das Länderkürzel speichern. Um Verstößen schneller nachgehen zu können, sieht die neue EU-Verordnung jetzt vor, digitale Tachographen mit einer sogenannten GNSS-Technologie (Global Navigation Satellite System) auszustatten, um die Position des Fahrzeuges bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und jeweils nach drei Stunden Lenkzeit zu erfassen und zu speichern.