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Mobilitätspaket - Neue Fahrtenschreiber Generation Version 2 der 2. Generation
August 2023
alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t müssen mit dem intelligenten Fahrteschreiber der 2. Generation ausgestattet sein.
Ende 2024
Die alten analogen / digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t ersetzt werden.
August 2025
Fahrzeuge im Grenzüberschetenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen nachgerüstet werden.
Juli 2026
Nfz im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Höchstgewicht von 2,5 bis 3,5T müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgerüstet werden.