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Digitaler Fahrtenschreiber: Vorschriften

Erstellt am: 21. November 2017
Digitaler Fahrtenschreiber Vorschriften

Digitaler Fahrtenschreiber und die Vorschriften

Mit der Einführung digitaler Fahrtenschreiber wurden Vorschriften erlassen, die den Einsatz digitaler Tachometer eindeutig regeln. Diese Vorschriften sind für die Nutzer digitaler Fahrtenschreiber verpflichtend. Bei Nichteinhaltung drohen zum Teil empfindliche Sanktionen, die in einem umfangreichen Bußgeldkatalog festgelegt sind. Eine detaillierte Beschreibung der für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften finden Sie im Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.40 unter der Bezeichnung "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen
Begleitregelungen".

Digitaler Fahrtenschreiber - Vorschriften basieren auf verschiedenen Gesetzgebungen

Alle für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber angeordneten Vorschriften basieren auf verschiedenen Verordnungen. Dazu zählen vor allem die Verordnungen

  • 561/2006, Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
  • 3821/85, Über das Kontrollgerät im Straßenverkehr,
  • 165/2014, über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr zur Aufhebung der Verordnung 3821/85 und die Verordnung
  • 2016/799, zur Durchführung der Verordnung 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von Fahrtenschreibern und ihren Komponenten.

Diese Verordnungen regeln den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften im täglichen Betrieb. Weitere hier nicht genannte Verordnungen beziehen sich vorwiegend auf den grenzüberschreitenden Verkehr, auf zusätzliche Erweiterungen bestehender Verordnungen oder auf die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens.

Digitaler Fahrtenschreiber - Vorschriften absolut verbindlich

Ein digitaler Fahrtenschreiber ist nach Vorschrift einzubauen, wenn ein Fahrzeug dem gewerblichen Güter- oder Personentransport dient und ein gesamt zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erreicht. Dies ist die grundlegende Vorgabe für ein digitales Kontrollgerät.

Die nachfolgenden Informationen zum Einsatz digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften geben Unternehmen und Fahrer einen umfassenden Überblick zu diesem Thema. Dies beginnt beim korrekten Einbau des Gerätes und reicht bis zur regelmäßigen Sicherung der aufgezeichneten Daten durch Unternehmen oder Fahrer.

Digitaler Fahrtenschreiber und nach Vorschriften gespeicherte Daten

Ein digitaler Fahrtenschreiber macht nach Vorschriften unterschiedlichste Aufzeichnungen und speichert verschiedene Daten.

  • Herstellerdaten von Kontrollgerät und Sensor
  • Identifizierungs- und Registrierungsnummer des Fahrzeugs
  • Ereignisse und Sicherheitselemente
  • Aufzeichnung zu Fehlfunktionen der Fahrerkarten
  • Identität des Fahrers bei aktiver Fahrerkarte
  • Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
  • Gefahrene Geschwindigkeiten
  • Gefahrene Kilometer
  • Werkstatt- und Aktivierungsdaten
  • Verschiedene Kontrollaktivitäten

Ein Teil dieser gespeicherten Informationen führt ein digitaler Fahrtenschreiber nach unterschiedlichen Vorschriften mit den Informationen der Fahrerkarte zusammen. Dadurch entsteht ein eindeutiges und personalisiertes Abbild über die Arbeitszeit und das Fahrverhalten des Fahrers.

Digitaler Fahrtenschreiber - gegen Vorschriften verstoßen ist teuer

Jeder Verstoß beim Einsatz digitaler Fahrtenschreiber gegen Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Behörde belegt diese mit Bußgeld in unterschiedlicher Höhe. Wie hoch die Geldstrafe für einen Verstoß ist, entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog.

Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten durch Unternehmen oder Fahrer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Verstoß gegen die für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen muss, um eine Ordnungswidrigkeit darzustellen.

Ordnungswidrigkeiten des Unternehmens im Sinne des Fahrpersonalgesetzes:

  • Daten werden nicht regelmäßig entsprechend der Vorschriften vom Kontrollgerät (alle 3 Monate) heruntergeladen
  • Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht der Daten aus dem Fahrtenschreiber.
  • Die Aufbewahrung von Ausdrucken und gespeicherten Daten ist kürzer als zwei Jahre.
  • Ausdrucke oder Daten werden auf Anforderung nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung gestellt.
  • Sie stellen die Datenübertragung des Fahrzeugspeichers nicht sicher oder speichern die Daten übertragenen Daten nicht.
  • Das Unternehmen muss die gespeicherten Daten vor unbefugtem Kopieren schützen.
  • Sicherheitskopie fehlt und Daten gingen verloren.
  • Digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften nicht zeitgerecht eingebaut.
  • Unternehmen stellt dem Fahrer eines Fahrzeugs die erforderliche Bescheinigung nicht zeitgerecht zur Verfügung, wenn dieser an mehreren Tagen kein Fahrzeug oder ein Fahrzeug ohne Nachweispflicht gefahren hat.


Ordnungswidrigkeiten des Fahrers im Sinne des Fahrpersonalgesetzes:

  • Verstoß gegen Ruhe- und Lenkzeiten
  • Fehlerhaftes Führen der Aufzeichnungen
  • Bewusste fehlerhafte Bedienung des digitalen Kontrollgeräts
  • Nicht-Herausgabe der Aufzeichnungen für Kontrollzwecke
  • Falsche oder fehlende Einträge auf der Fahrerkarte
  • Überlassen der Fahrerkarte einer anderen Person
  • Nicht mitführen der Fahrerkarte
  • Abgelaufene Fahrerkarte oder Ausdruck wird weniger als sieben Tage mitgeführt
  • Digitales Kontrollgerät wird nicht benutzt
  • Bescheinigung zur Genehmigung der Fahrt ohne Kontrollgerät fehlt.

Bei einer fehlerhaften Fahrerkarte ist der Fahrer dazu verpflichtet, zwei Ausdrucke zu erstellen. Sie erhalten alle persönlichen Daten sowie die Fahrzeiten und Details dazu sowie seine
Unterschrift. Diese Ausdrucke müssen behördlichen Organen unverzüglich ausgehändigt und zur Abgabefrist an das Unternehmen weitergeleitet werden.

Zuwiderhandlungen gegen folgende für den Einsatz digitaler Fahrtenschreiber wesentliche Vorschriften gelten ebenfalls als Ordnungswidrigkeiten:

  • Verstoß gegen die Verordnung über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Teilen davon.
  • Verstoß gegen die Verordnung über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, deren Abänderungen und Neubestimmungen sowie Teilen davon.


Hier finden Sie alle Verstöße gegen die für den Benutzer digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl105s1882.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl105s1882.pdf%27%5D__1510843748184

Fahrer muss Aufzeichnungen und Bescheinigungen mitführen

Benutzer digitaler Fahrtenschreiber sollten die Vorschriften stets genauestens beachten. Dies gilt unter anderem für das Mitführen von Aufzeichnungen und in den letzten 28 Tagen abgelaufenen Fahrerkarten.

  • Fahrerkarte mit den Aufzeichnungen der letzten 28 Tage zuzüglich des Kontrolltags.
  • Alle handschriftlichen Aufzeichnungen sowie alle DTCO-Ausdrucke der letzten 15 Tage.
  • Für den Fall, dass der Fahrer Fahrzeuge mit analogem und digitalem Kontrollgerät lenkt, sind die entsprechenden Schaublätter, alle Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen mitzuführen.


Die Mitführpflicht gilt ebenfalls für vom Unternehmen bescheinigte Tage, an denen der Fahrer kein Fahrzeug gelenkt oder Fahrten mit Fahrzeugen durchgeführt hat, die zur Nutzung digitaler Fahrtenschreiber nach den Vorschriften nicht verpflichtet sind.

Ist die Frist zur Mitführung der Aufzeichnungen abgelaufen, sind diese unvermittelt an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Befolgt der Fahrer diese Pflicht nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Digitaler Fahrtenschreiber - Vorschriften zu den verschiedenen Karten

Um die Nutzer digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften kontrollieren zu können, ist eine zuverlässige Identifizierungsmöglichkeit zwischen den Aufzeichnungen des Geräts und dem Fahrer unverzichtbar. Für diesen Zweck stehen verschiedene Karten zur Auswahl, die zweckgebunden zum Einsatz kommen.

  • Individualisierte Fahrerkarte
  • Unternehmenskarte
  • Werkstattkarte
  • Kontrollkarten für Kontrollbehörden wie Polizei oder BAG

Besondere Bedeutung für das Benutzen digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften haben die Fahrerkarte und die Unternehmenskarte. Die Werkstattkarte dient ausgewählten Werkstätten für Arbeiten am Tachometer, während Kontrollkarten ausschließlich der Kontrolle durch die Behörde dienen.

Details zur Fahrerkarte

Die Fahrerkarte enthält alle persönlichen Daten des Fahrers einschließlich der Führerscheindaten. Sie weist eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren auf und wird ausschließlich von einer offiziell dazu beauftragten Stelle ausgestellt. Erst in Kombination mit der Fahrerkarte erfüllt ein digitales Kontrollgerät seinen Zweck. Daher ist die Karte vom Fahrer verpflichtend mitzuführen und zu nutzen.

Es gibt nur drei Ausnahmesituationen, in denen ein Fahrer die Fahrt ohne Einstecken der Fahrerkarte antreten darf. Tritt solch ein Fall ein, darf der Fahrer die Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen.

  • Verlust,
  • Beschädigung oder
  • Diebstahl der Karte.


Benötigt der Fahrer eine neue Fahrerkarte, muss er diese in einem Zeitraum von maximal sieben Tagen beantragen. Die ausstellende Behörde ist dazu verpflichtet, die Ersatzkarte innerhalb von fünf Werktagen auszustellen.

Details zur Unternehmenskarte

Wie die Fahrerkarte ist die Unternehmenskarte fünf Jahre gültig. Sie dient zur Identifikation des Unternehmens als Inhaber des Fahrzeugs und damit Betreiber des digitalen Fahrtenschreibers. Gleichzeitig benötigt das Unternehmen diese Karte zum Herunterladen der im Kontrollgerät gespeicherten Daten sowie deren Anzeige oder Ausdruck.

Eine Unternehmenskarte kann für ein Fahrzeug mehrfach ausgestellt werden. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn mehrere Unternehmen ein Fahrzeug benutzen oder bei Leihfahrzeugen.

Pflichten der Nutzer beim Einsatz digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften

Die Pflichten der Benutzer digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften sind umfangreich. Dies gilt sowohl für das Unternehmen sowie den Fahrer. Bei diesen allgemeinen Pflichten handelt es sich um Aufgaben, deren Versäumnis an sich zwar keine Ordnungswidrigkeit darstellen. Allerdings können sich daraus Ordnungswidrigkeiten entwickeln.


Allgemeine Pflichten des Fahrers

  • Aufzeichnungspflicht aller Lenk- und Ruhezeiten
  • Er trägt dafür Sorge, dass im Fall einer Kontrolle jederzeit ein ordnungsgemäßer Ausdruck möglich ist.
  • Stellt bei Verlust oder Beschädigung innerhalb von sieben Tagen einen Antrag auf eine neue Fahrerkarte.
  • Ablauf der Fahrerkarte: Fahrer muss 15 Werktage vor Ablaufdatum von sich aus den Erneuerungsantrag einreichen.
  • Schützt die Fahrerkarte gezielt vor Beschädigungen.
  • Defekte am Kontrollgerät muss der Fahrer umgehend dem Unternehmen melden.
  • Eigenverantwortliche Kontrolle bei Mehrfachbesetzung, ob die richtige Fahrerkarte eingesteckt ist.


Allgemeine Pflichten des Unternehmens:

  • Kontrolliert die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und setzt entsprechende Maßnahmen dafür.
  • Händigt dem Fahrer auf Wunsch die von der Fahrerkarte heruntergeladenen Daten aus.
  • Prüft eingereichte Unterlagen unverzüglich nach Erhalt, ob sie den für das Benutzen digitaler Fahrtenschreiber wesentlichen Vorschriften entsprechen.
  • Verlust oder Diebstahl der Unternehmenskarte muss umgehend der ausstellenden Behörde gemeldet werden.
  • Gewährleistet die einwandfreie Funktion digitaler Fahrtenschreiber entsprechend der Vorschriften (regelmäßige Überprüfungen, umgehende Reparaturen).
  • Gewährleistet, dass der Fahrer über eine ausreichend hohe Anzahl an Papierrollen für sein digitales Kontrollgerät mit sich führt.
  • Weist Fahrer an, Defekte am Tachometer unverzüglich zu melden.

Aufbewahrungsfristen von Daten digitaler Fahrtenschreiber nach Vorschriften

Betreiber digitaler Fahrtenschreiber müssen nach Vorschriften eine Aufbewahrungsfrist einhalten. Dies gilt für alle gespeicherten Daten sowie vom Fahrer erstellte Ausdrucke. Alle Unterlagen sind in chronologischer Reihenfolge, in gut lesbarer Form und außerhalb des Fahrzeugs aufzubewahren.

Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr

  • Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber
  • Alle von der Fahrerkarte und vom
  • Kontrollgerät heruntergeladenen Daten
  • Vom Unternehmen ausgestellte Fahrpersonalbescheinigungen
  • Alle im Rahmen einer Straßen- oder Betriebskontrolle erstellten Unterlagen wie Ereignisprotokolle oder Niederschriften.


Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht sind die Unterlagen bis spätestens 31. März des Folgejahres zu vernichten. Eine Ausnahme bilden alle Unterlagen, die für die Lohnbuchhaltung oder steuerrechtlich relevant sind. Diese sollten weiterhin aufbewahrt werden.

  • 2 Jahre - Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten eines Mitarbeiters.
  • 6 Jahre - alle in der Lohnbuchhaltung verwendeten Unterlagen.

Digitaler Fahrtenschreiber - Vorschriften fordern regelmäßige Überprüfung

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass ein digitaler Fahrtenschreiber nach den Vorschriften spätestens zwei Jahre nach der letzten Prüfung von einem autorisierten Fachbetrieb erneut geprüft werden muss. Eine detaillierte Prüfung des Kontrollgerätes ist ebenfalls nach jeder Reparatur oder anderen Eingriffen in die Anlage durch eine Werkstatt erfolgen. Dies gilt ebenfalls nach Änderungen am Fahrzeug selbst wie die Veränderung des wirksamen Reifenumfangs oder anderen Maßnahmen wie dem Wechsel des Kennzeichens oder einer Abweichung der UTC-Zeit von mehr als 20 Minuten von der korrekten Zeit.

Beschädigt der Prüfer die Plombierung im Rahmen der Tätigkeit am digitalen Fahrtenschreiber, muss die Plombierung umgehend nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt werden.



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