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Neue Fahrtenschreiber Generation ab 08.2023 DTCO 4.1 [488]

 

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Oldtimer Instrumente

Spezialist für Oldtimer Instrumente und Fahrtenschreiber aller Fabrikate. Wir sind seit 1959 eine VDO Instrumente Fachwerkstatt und bieten Ihnen Service und Reparatur für Unfalldatenschreiber UDS sowie digitaler Fahrtenschreiber aller Hersteller. Neben der Fahrtenschreiber Reparatur sind wir Ihr Spezialist in Kfz Ortung und Archivierungssysteme. Wo befindet sich ihr Kfz oder Furhpark gerade? Mit der GPS Ortung Auto werden Sie auch Informiert, wenn Ihr Fahrzeug eine festgelegte Route verlässt. Mehr erfahren?

Fahrtenschreiber

Wann ist der Fahrtenschreiber Pflicht?
Die einstige Tachoscheibe wurde bereits vor einigen Jahren vom digitalen EG-Kontrollgerät ersetzt. Mit Letzterem soll vor allem eine bessere Überprüfung der Ruhe- und Lenkzeiten gewährleistet werden. Seit dem 1. Mai 2006 ist der Einbau des digitalen Kontrollapparates in bestimmten Neuwagen Pflicht. Prinzipiell ist er für gewerbliche Fahrten mit Kraftfahrzeugen vorgeschrieben, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Fahrzeuge der Güterbeförderung hingegen müssen diesen nicht einbauen, wenn deren Bruttogewicht zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen liegt. Alternativ können die Aufzeichnungen ebenso mithilfe von Tageskontrollblättern geführt werden. Sollte aber ein digitaler Tachograf im Nutzfahrzeug vorhanden sein, muss er verwendet werden. Jedoch kennt das Gesetz hier auch zahlreiche Ausnahmefälle von der Aufzeichnungspflicht. Insbesondere die Handwerkerklausel ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Ein Fahrtenschreiber ist lediglich bei Dienstfahrten im Radius von mehr als 50 Kilometer vom Unternehmensstandort Pflicht. Mit Wirkung vom 2. März 2015 wurde diese Vorschrift geändert, sodass nun der Einbau eines Kontrollgerätes erst ab einem Umkreis von 100 Kilometern notwendig ist.

Fahrtenschreiber für Gespanne

Dies gilt prinzipiell, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen übersteigt und der mitgeführte Anhänger zur Güterbeförderung verwendet werden kann oder wird. Autofahrer können dies durch simples Addieren der einzelnen Höchstmassen, dessen Werte aus den jeweiligen Fahrzeugpapieren entnommen werden können, überprüfen. Diese Vorschrift ist vor allem für all jene bedeutsam, die mit ihrem Geländewagen oder SUV mit entsprechendem Autoanhänger Dinge transportieren. Aber auch Oberklasselimousinen sowie Kleinbusse samt Zusatz sind zum Einbau des Kontrollgerätes verpflichtet, sofern er grundsätzlich der Personenbeförderung dient und das zulässige Gesamtgewicht höher als 3,5 Tonnen ist. Darüber hinaus besteht für Fahrzeugkombinationen oder Pkws eine Nachrüstpflicht mit Fahrtenschreiber, wenn diese die zuvor beschriebenen Kriterien erfüllen. Grundsätzlich können alle Fahrzeuge mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet oder nachgerüstet werden.